Informationen · Fische richtig zurücksetzen
Wann es Pflicht ist -- und wann es verboten ist
Die gesetzlichen Regeln für natürliche Gewässer; an einem privaten See gelten die Seeregeln.
gesetzlich · natürliche Gewässer
Schritte
- 1
Du musst lebend zurücksetzen: Fische unter dem gesetzlichen Mindestmaß, Arten, die an diesem Tag Schonzeit haben, und ganzjährig verbotene Arten (Störe, Huchen, Äsche, Karausche und die anderen geschützten Arten).
- 2
Über dem Tageslimit (5 kg oder ein einzelner Fisch über 5 kg; bei Salmoniden 10 Stück) muss jeder weitere Fisch zurückgesetzt werden.
- 3
Setz invasive Arten von der Liste der Europäischen Union NICHT zurück -- Sonnenbarsch und Blaubandbärbling: Ihr Aussetzen in die Natur ist verboten (EU-Verordnung 1143/2014). Bring sie auch nicht in ein anderes Gewässer und benutze sie nicht als lebenden Köder.
- 4
An privaten «Catch & Release»-Seen (C&R) werden alle Fische zurückgesetzt, meist mit Matte, Haken ohne Widerhaken und ohne Karpfensäcke -- prüf die Seeregeln auf der Seite des Sees in RoFish.
Tipps
- Mindestmaß und Schonzeit jeder Art findest du unter «Darf ich angeln?» und im Artenführer.
- Die Regeln ändern sich mit der jährlichen Schonzeitverordnung: Die offizielle Quelle ist die ANADSPA, ehemals ANPA (anpa.ro).