Informationen · Angeln an wilden Gewässern · Angelerlaubnis

Bußgelder und Strafen

Die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aus dem Fischereigesetz Nr. 176/2024, die Freizeitangler betreffen.

Die Beträge stammen aus dem Gesetz Nr. 176/2024 über die Fischerei und den Schutz der lebenden aquatischen Ressourcen (Art. 51-59), das seit Juni 2024 die Fischereibestimmungen der Dringlichkeitsverordnung 23/2008 ersetzt. Bei manchen Verstößen wird die Erlaubnis eingezogen und ausgesetzt (30-120 Tage), Fisch und Gerät werden beschlagnahmt. Prüfe den geltenden Text im Rechtsportal.

Ordnungswidrigkeiten

VerstoßBußgeldZusätzlich
Freizeitfischen ohne Erlaubnis oder ohne die Erlaubnis dabeizuhaben1.000-1.500 RONBeschlagnahme des Fangs
Verweigerung, die Erlaubnis auf Verlangen vorzuzeigen1.000-1.500 RON--
Verstoß gegen die Bedingungen der Erlaubnis (Regeln des Gewässers)1.000-1.500 RON--
Über 5 kg/Tag (oder über 10 Salmoniden im Gebirge)1.000-1.500 RONBeschlagnahme des Überschusses
Mehr als 3 Stippruten oder 4 Wurfruten an Hügel- und Flachlandgewässern und an der Donau1.000-1.500 RON--
Salmoniden mit Naturködern, mit der Hand oder mit selbstgebautem Gerät; mehr als 3 Kunstfliegen2.000-4.000 RON--
Zerstören/Versetzen von fischereirelevanten Schildern2.000-4.000 RON--
Angeln am Fluss innerhalb von 500 m unterhalb eines Staudamms2.000-4.000 RON--
Müll am Ufer zurücklassen (Abfall nicht in Säcken gesammelt)2.000-4.000 RON--
Fischfang mit Netzen oder Legleinen in Gebirgsflüssen und -seen sowie in Hügel- und Flachlandflüssen (außer Donau und Pruth)4.000-5.000 RONErlaubnis 30-90 Tage ausgesetzt
Angeln in der Schonzeit oder in Schutzzonen6.000-10.000 RONErlaubnis 120 Tage ausgesetzt, Beschlagnahme
Verkauf von beim Freizeitfischen gefangenem Fisch6.000-10.000 RONErlaubnis 120 Tage ausgesetzt
Fahren mit Fahrzeugen durch das Bett von Gebirgsflüssen und -bächen6.000-10.000 RONErlaubnis 120 Tage ausgesetzt
Fisch unter dem gesetzlichen Mindestmaßzwischen dem Wert des Fisches und dem 5-Fachen davonBeschlagnahme
Verweigerung der Kontrollezwischen dem Wert des Fisches und dem 5-Fachen davonBeschlagnahme

Straftaten (Strafverfahren)

VerstoßStrafe
Besitz oder Verwendung von Stellnetzen, Zugnetzen, Reusen, Wurfnetzen und anderem gewerblichem Gerät ohne Genehmigung; Fischen mit Gaff, Fischspeer oder Speer, durch Reißen oder Harpunieren2-5 Jahre Haft + Angelverbot von 2-4 Jahren
Fang von Laichfischen in der Schonzeit, Zerstörung von Laich2-5 Jahre Haft + Angelverbot von 2-4 Jahren
Elektrofischerei, Fischen mit Sprengstoff, giftigen Substanzen oder Schusswaffen3-5 Jahre Haft + Angelverbot von 3-5 Jahren
Fang, Besitz, Transport oder Verkauf von Stören (Hausen, Waxdick, Sternhausen, Sterlet) aus natürlichen Gewässern3-5 Jahre Haft + Angelverbot von 3-5 Jahren
Fang, Besitz, Transport, Verkauf oder Tötung von Huchen3-5 Jahre Haft + Angelverbot von 3-5 Jahren
Besitz oder Verwendung von Monofilament-Netzen3-5 Jahre Haft + Angelverbot von 3-5 Jahren
Das bei den Straftaten verwendete Gerät, Boote, Fahrzeuge und Waffenwerden beschlagnahmt (Art. 59)
Gesetz 176/2024, Art. 51-59 ↗