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Was bei einer Kontrolle geprüft wird

Welche Dokumente du dabeihaben musst, wer dich kontrollieren darf und welche Rechte du hast.

Die Dokumente, die du dabeihast

  • Die ANADSPA-Erlaubnis (ehemals ANPA) für das Freizeitangeln, als PDF mit QR-Code, auf dem Handy oder ausgedruckt -- an allen nicht gepachteten öffentlichen Gewässern, an der Donau und am Meer.
  • Die Erlaubnis des Vereins oder der Forstdirektion -- an gepachteten Gewässern (ihr Name steht auf der Seite des Gewässers in der Zeile „Erlaubnis“).
  • Die ARBDD-Erlaubnis + die Zugangserlaubnis -- im Donaudelta (die ANADSPA-Erlaubnis ersetzt sie nicht).
  • Der Ausweis: Die Erlaubnis ist personengebunden und wird zusammen mit dem Personalausweis geprüft.
  • Die Zustimmung der Grenzpolizei -- an Grenzgewässern (Pruth, Theiß, die Grenzabschnitte der Donau).
  • Beim Boot: Zulassungsbescheinigung / Bootspapiere, Rettungswesten und im Delta die Zugangserlaubnis für das Boot.

Wer dich kontrollieren darf

  • Die Inspektoren der ANADSPA (Nationale Behörde für die Verwaltung der Staatsdomänen, Fischerei und Aquakultur, ehemals ANPA) -- an allen Gewässern.
  • Die Nationale Umweltgarde und im Delta das Personal der ARBDD (Umweltbeauftragte).
  • Die Polizei, die Gendarmerie und an Grenzgewässern die Grenzpolizei.
  • Die Aufseher (Angestellten) des Vereins, der das Gewässer gepachtet hat -- für die Vereinserlaubnis und dessen Regeln; seit 2024 dürfen sie Ordnungswidrigkeiten selbst feststellen (Gesetz 176/2024, Art. 58).
  • Die Ranger der National-/Naturparks -- für die Regeln des Parks (Feuer, Zelt, Zugang), zusätzlich zu den Angelregeln.

Was üblicherweise geprüft wird

  • Die Erlaubnis(se) und der Ausweis; die Anzahl der Ruten und Haken; die Köder (an Gebirgsgewässern nur künstliche).
  • Der Fang: Arten, Mindestmaße, die behaltene Menge (5 kg/Tag oder ein einzelner Fisch über 5 kg; im Gebirge max. 10 Salmoniden).
  • Der Zeitraum: allgemeine Schonzeit, Artenschonzeiten, Schutzzonen (500 m unterhalb von Staudämmen, Kanalmündungen im Delta).
  • Verbotenes Gerät (Netze, Reusen, Monofilnetze, Strom, Substanzen) -- das sind Straftaten, keine Ordnungswidrigkeiten.

Deine Rechte

  • Du kannst den Dienstausweis des Kontrolleurs verlangen; die Verweigerung der Kontrolle ist selbst eine schwere Ordnungswidrigkeit (Gesetz 176/2024, Art. 55), also nicht verweigern, aber Ausweis verlangen.
  • Das Protokoll wird in deiner Anwesenheit aufgenommen, mit Beschreibung des Verstoßes; du hast das Recht, Einwände hineinzuschreiben und es innerhalb von 15 Tagen beim Amtsgericht anzufechten.
  • Das Bußgeld kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung zur Hälfte des Mindestbetrags bezahlt werden (allgemeine Regel für Ordnungswidrigkeiten, RV 2/2001).
  • Wenn du die Erlaubnis nicht dabeihast (weder auf Papier noch auf dem Handy), ist die Geldbuße dieselbe wie ohne Erlaubnis: 1.000-1.500 RON (Gesetz 176/2024, Art. 51) -- halte deshalb das PDF auf dem Handy bereit.
Gesetz 176/2024, Art. 58 (wer Verstöße feststellt) ↗